Risikobeurteilung aus Sicht des Externen Audits

Seit dem 01.01.2008 hat der Verwaltungsrat im Anhang der Jahresrechnung "Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung" zu machen. Da der Anhang zwingend Bestandteil der Jahresrechnung jeder Aktiengesellschaft ist, sind von dieser Bestimmung sämtliche Aktiengesellschaften - unabhängig ihrer Grösse - betroffen.

Die neue Offenlegung gilt auch für Konzernrechnungen sowie für Gesellschaften, die die Rechnungslegungsvorschriften der Aktiengesellschaft anzuwenden haben: GmbH und Kommanditaktiengesellschaten, Stiftungen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, Kreditgenossenschaften sowie konzessionierte Versicherungsgenossenschaften.

 

Unsere Dienstleistung:

  • Erstellen der Risikolandkarte
  • Audit der Risikobeurteilung
  • Anhang Risikobeurteilung zum Geschäftsbericht mit Validierung
Risikobeurteilung
Risikobeurteilung_nach_Art._663b_Ziff._1
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