Seit dem 01.01.2008 hat der Verwaltungsrat im Anhang der Jahresrechnung "Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung" zu machen. Da der Anhang zwingend Bestandteil der Jahresrechnung jeder Aktiengesellschaft ist, sind von dieser Bestimmung sämtliche Aktiengesellschaften - unabhängig ihrer Grösse - betroffen.
Die neue Offenlegung gilt auch für Konzernrechnungen sowie für Gesellschaften, die die Rechnungslegungsvorschriften der Aktiengesellschaft anzuwenden haben: GmbH und Kommanditaktiengesellschaten, Stiftungen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, Kreditgenossenschaften sowie konzessionierte Versicherungsgenossenschaften.
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