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Referenz |
ISO 9001 |
Ergänzungen / Empfehlungen |
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1 Energiepolitik |
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1.1 Energiepolitische Erklärung |
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1.1.1 Die Organisation hat Energie als wichtigen Aspekt ihrer Politik mit einbezogen. In der Energiepolitik sind die Energieaspekte aller Tätigkeiten berücksichtigt. |
5.1.1 Politik (Organisationserklärung) |
Inkludiere das Energiemanagement in die Organisationserklärung. Berücksichtige relevante Bedingungen und Zielsetzungen. |
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1.1.2 Die Organisation hat explizit definiert, dass die gesetzlichen Bestimmungen – und wenn anwendbar – etwaige LTA oder Energieaspekte eines Umweltabkommens eingehalten werden. |
kein Verweis (Organisationserklärung) |
Berücksichtige das Vorhaben zur Erfüllung aller energiebezogenen gesetzlichen Anforderungen und wenn anwendbar auch von LTA in der Organisationserklärung. |
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1.1.3 Die Organisation hat sich zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz und der Vermeidung von unnötigem Energieverbrauch verpflichtet. |
5.1.1 Organisationserklärung (Organisationserklärung unterschreiben bei der obersten Leitung) |
Berücksichtige das Vorhaben zur kontinuierlichen Verbesserung in der Organisationserklärung. |
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1.1.4 Die Energiepolitik ist allen Mitarbeitern mitgeteilt worden. |
5.1.1 Politik |
Im Einklang mit HACCP |
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1.1.5 Die Energiepolitik ist für die Öffentlichkeit zugänglich. |
kein Verweis |
Stelle sicher, dass die energiebezogene Organisationserklärung als eigenständiges Dokument veröffentlich und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. |
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2 Planung |
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2.1 Energieaspekte |
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2.1.1 Die Bestandsaufnahme aller zentralen Energieaspekte der Organisation wurde durchgeführt und die identifizierten Energieaspekten werden regelmäßig aktualisiert. |
5.5 Risikoanalyse (CCP und ABM Liste) 5.3.3 Lenkung und Prüfung von Prozessinformationen (HACCP Analyse) 5.10 Prüfverfahren (Nachprüfung der HACCP Analyse) 5.11 Überprüfung (Überprüfungsbericht) |
Wenn möglich, verwende die HACCP Abläufe bezüglich Gefahr- und Risikoevaluierung, Veränderung von Produktionsprozessen (Plausibilitätsprüfung) und Verifikation (basiert auf z.B. Diagramme der Prozessabläufe, Mappen, LTA, Bewilligungen usw.). Stelle sicher, dass das richtige Auswahlkriterium für die Energieaspekte mit dem Ablauf erfasst wurde. |
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2.1.2 Es existiert ein klarer Zusammenhang zwischen den identifizierten Energieaspekten und den festgelegten Zielsetzungen und Einzelzielen der Organisation. |
5.1.1 Politik (messbare Zielsetzungen) 5.11 Prüfung (Prüfung des Lebensmittelsicherheitssystems) |
Füge die energiebezogenen Zielsetzungen zu bestehenden Zielsetzungen hinzu. |
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2.2 Energiebezogene gesetzliche Verpflichtungen und andere Anforderungen |
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2.2.1 Die anwendbare gesetzliche Verpflichtung und andere Anforderungen im Zusammenhang mit den Prozessen, Produkten und Dienstleistungen der Organisation wurden identifiziert samt – wenn anwendbar – Umweltabkommen und freiwilligen Vereinbarungen (LTA – long term agreements) |
5.2.1 Produktkenndaten 5.2.2 Anwendung (Liste der anwendbaren Anforderungen und Kriterien) und: 5.7.2 Werte der einzelnen Ziele, Tätigkeiten und kritische Grenzwerte (das Verfahren zur Verfolgung der relevanten Normen und kritischen Grenzen) |
Passe die bestehenden Dokumentation/Abläufe so an, dass die energiebezogenen gesetzlichen Bestimmungen und Normen berücksichtigt sind. |
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2.3 Zielsetzungen und Einzelziele |
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2.3.1 Die Organisation hat mittelfristige energiebezogene Ziele (z.B. für 4 Jahre oder während der Genehmigungsgültigkeit bzw. LTA) und kurzfristige Einzelziele (kürzer oder gleich ein Jahr) gesetzt. |
5.1.1 Politik (messbare Zielsetzungen) |
Definiere die messbaren energiebezogenen kurz- und langfristigen Zielsetzungen auf Basis der Organisationserklärung. |
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2.3.2 Die Organisation hat bei der Festlegung von Einzelzielen folgende Aspekte berücksichtigt:gesetzliche und andere Bestimmungen; signifikante Energieaspekte; Best- Praxis-Vergleichswerte; finanzielle, wirtschaftliche und andere betriebliche Voraussetzungen; Standpunkte interessierter Kreise. |
5.1.1 Politik (messbare Zielsetzungen) |
Bestimme die Details in diesen Zielsetzungen konform zu den relevanten Anforderungen. |
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2.3.3 Die Zielsetzungen der Organisation stimmen mit der Energiepolitik überein (einschließlich der Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung). |
5.1.1 Politik (politische Erklärung) |
Bestimme die Details in diesen Zielsetzungen konform zu den relevanten Anforderungen. |
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2.4 Programm |
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2.4.1 Die Verantwortungsbereiche hinsichtlich der Erreichung der Zielsetzungen und der Einzelziele sind festgelegt worden. |
5.1.3 Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse (Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse wie definiert) |
Definiere die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse bezüglich Durchführung von energiebezogenen Zielsetzungen. |
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2.4.2 Die Organisation hat eine Liste mit Maßnahmen samt Zeitplan erstellt, mit denen die Zielsetzungen und Einzelziele erreicht werden. |
5.1.3 Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse (Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse wie definiert) 5.1.5. Ressourcen und Einrichtungen |
Verfasse den Terminplan für die Erreichung von Zielen, inkl. begleitender Maßnahmen und Bewertungen. |
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2.4.3 Energieaspekte werden bei wichtigen Unternehmensentscheidungen wie z.B. bei Investitionen und in der Produktentwicklung berücksichtigt. |
5.5.3 Lenkung und Prüfung von Prozessinformationen (HACCP Team muss laufend über alle Veränderungen in den Produktionsprozessen informiert werden) 5.5. Risikoanalyse (HACCP Analyse) 5.10 Prüfung (Prüfung der HACCP Analyse) |
Stelle sicher, dass das Energiemanagement bei den Entscheidungen bezüglich neuer Aktivitäten und Investitionen berücksichtigt wird. Falls nötig, passe die bestehenden Abläufe an. |
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2.4.4 Der Fortschritt der Maßnahmen wird überwacht. |
5.8 Überwachung und Messung (Überwachungskreis für die Lenkung von kritischen Kontrollpunkten z.B. Überwachungsplan) |
Definiere die Fortschrittsüberwachung, welche für die energiebezogenen Zielsetzungen anwendbar ist.
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3 Implementierung und Durchführung |
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3.1 Organisation, Strukturen und Verantwortlichkeiten |
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3.1.1 Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind für die verschiedenen Organisationsebenen so festgelegt worden, dass die energieorientierten Zielsetzungen und Einzelziele erreicht werden können. Einem Vertreter der Führungsebene ist die höchste Verantwortlichkeit zugeteilt worden. |
5.1.3 Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse (Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse wie definiert) Organigramm |
Definiere die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse für das Energiemanagement und füge dies in das EMS ein. |
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3.1.2 Es sind genügend Ressourcen zur Implementierung und Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems zur Verfügung gestellt worden (z.B. kompetentes Personal, technologische und finanzielle Ressourcen). |
5.1.5. Ressourcen und Einrichtungen |
Die Organisation wird für die Implementierung der Energiepolitik in die Organisation und für ihre Aufrechterhaltung die Ressourcen zur Verfügung stellen. |
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3.2 Schulung und Bewusstsein |
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3.2.1 Der Schulungsbedarf wurde für jene Mitarbeiter identifiziert, deren Handeln signifikante Energieauswirkungen verursachen kann. |
5.6.2 Allgemeine Lenkungsmaßnahmen (Schulungsplan) 5.11 Prüfung (Prüfbericht: Evaluierung vom bestehenden und gewünschten Wissensniveau zur Bestimmung des Schulungsplans) |
Definiere im bestehenden Schulungsplan die Schulungsanforderungen für diejenigen Mitarbeiter, welche den Energieverbrauch beeinflussen können. |
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3.2.2 Relevantes Wissen und Erfahrungen der einzelnen Mitarbeiter ist identifiziert worden. |
5.12.2 Registrierung und Registrierungsmanagement (Registrierung) |
Verfasse für jeden einzelnen Mitarbeiter die Übersicht von Schulungskursen und aktualisiere sie regelmäßig |
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3.2.3 Regelmäßig wird die Aufmerksamkeit auf die Bewusstseinsbildung der Mitarbeiter gerichtet. |
5.6.2 Allgemeine Lenkungsmaßnahmen (Hauseregeln) 5.11 Prüfung (Prüfbericht: Evaluierung vom bestehenden und gewünschten Wissensniveau zur Bestimmung des Schulungsplans) |
Das Bewusstsein betreffend Energiemanagement muss ein Teil der betrieblichen Interessen sein (inkludier es in der Hausordnung). Beziehe das Bewusstsein betreffend Energiemanagement in das Prüfverfahren ein. |
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3.3 Kommunikation |
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3.3.1 Der durch das Energiemanagementprogramm erzielte Fortschritt wird regelmäßig intern mitgeteilt. |
kein Verweis |
Bestimme die Beratungsgruppe welche über das Energiemanagement zu diskutieren hat. |
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3.3.2 Der in der Energiepolitik erreichte Fortschritt oder das Energiemanagementprogramm werden regelmäßig – wenn gewünscht oder benötigt – extern kommuniziert. |
kein Verweis |
Inkludiere in der externen Kommunikation auch die Energie: Thema, Häufigkeit und Verantwortlichkeiten |
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3.4 Dokumentation des Energiemanagementsystems |
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3.4.1 Die Elemente des Energiemanagementsystems und ihre Verbindungen mit anderen Dokumenten sind beschrieben worden |
5.12.1 Dokumente und Lenkung von Dokumenten (Dokumentsystem) |
Beschreibe wie das Energiemanagement innerhalb des bestehenden Managementsystems gehandhabt werden soll. Stelle sicher, dass die Verbindung zwischen zwei Systemen klar beschrieben ist. |
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3.5 Lenkung der Dokumente |
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3.5.1 Die Organisation soll Verfahren für die Lenkung aller erforderlichen Dokumente einführen und aufrechterhalten. |
5.12.1 Dokumente und Lenkung von Dokumenten (Verfahren) |
Stelle sicher, dass die allgemeinen Abläufe auch auf die Energieaspekte angewendet werden. |
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3.5.2 Alle Dokumente im Zusammenhang mit dem Managementsystem werden in einer ordentlichen und zugänglichen Weise aufbewahrt. |
5.12.1 Dokumente und Lenkung von Dokumenten |
Siehe Managementablauf für Dokumente. |
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3.5.3 Alle Dokumente im Zusammenhang mit dem Managementsystem werden regelmäßig überprüft, wenn notwendig überarbeitet und von den autorisierten Mitarbeitern genehmigt. |
5.12.1 Dokumente und Lenkung von Dokumenten |
Siehe Managementablauf für Dokumente. |
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3.6 Ablauflenkung |
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Programme der Grundbedingungen |
Evaluiere welche Elemente des Programms der Grundbedingungen mit den Elementen des Energiemanagementsystems ergänzt werden können. |
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3.6.1 Dokumente die einen Einblick in den Energieverbrauch der zentralen Energieverbraucher und in die Mechanismen (Organisation, Verhalten und/oder Technologie), mit denen diese gelenkt werden, geben, sind vorhanden. |
5.6 Lenkungsmaßnahmen (Zusammenfassung von relevanten CCPs) 5.7.2 Werte der einzelnen Ziele, Tätigkeiten und kritische Grenzwerte (Zusammenfassung der relevanten Normen und kritischen Grenzen) 5.8 Überwachung und Messung (Überwachungskreis für die Lenkung von kritischen Kontrollpunkten z.B. Überwachungsplan) |
Energieaspekte müssen eingetragen und gespeichert werden und sollten als kritische Überwachungspunkte, die entsprechend den bestehenden Verfahren einzutragen und zu speichern sind, betrachtet werden. Diesbezüglich sollten Normen und Managementmaßnahmen, welche als Überwachungsinstrumente dienen können, definiert werden. Anschließend muss dies in der Organisation durch Planung und Verfahren implementiert werden. |
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3.6.2 Signifikante Energieaspekte von bezogenen Dienstleistungen und Gütern werden evaluiert. |
5.6.2 Allgemeine Lenkungsmaßnahmen (Einkaufsplan) Appendix 1: Programme der Grundbedingungen Teil 3.3 |
Inkludiere die wichtigen energiebezogenen Bedingungen in den Einkauf von Waren und Leistungen. |
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3.6.3 Dritte werden unterwiesen und informiert (einschließlich Lieferanten und Sub- Auftragnehmer). |
5.6.2 Allgemeine Lenkungsmaßnahmen (Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in Bezug auf Information/ Anleitung) Appendix 1: Programme der Grundbedingungen Teil 5.5 |
Bestimme wer diesbezüglich für die Auftragserteilung, Information inkl. vertraglichen Anforderungen erantwortlich ist. |
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4 (5) Kontrolle und Korrekturmassnahmen |
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4.1 Überwachung (Monitoring) und Messung |
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4.1.1 Der Energieverbrauch der relevanten Betriebstätigkeiten wird regelmäßig gemessen, aufgezeichnet, analysiert und gemeldet. Die Organisation verfügt über Fortschrittsberichte und Evaluierungen bezugnehmend auf die energieorientierten Zielsetzungen und Einzelziele. |
5.8 Überwachung und Messung (Überwachungskreis für die Lenkung von kritischen Kontrollpunkten z.B. Überwachungsplan) |
Füge die Überwachung von Energieverbrauch und Energieaspekten dem bestehenden Überwachungssystem bei. Bestimme, welche Kenndaten für die Bewertung nötig sind. |
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4.1.2 Die Organisation hat Zugang zu den Zwischenberichten. |
5.8 Überwachung und Messung (Überwachungsberichte und Feststellung der Non- Konformitäten) |
Definiere die Fortschrittsüberwachung, welche für die energiebezogenen Zielsetzungen anwendbar ist. |
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4.1.3 Periodische Evaluierungen werden durchgeführt um festzustellen, ob die gesetzlichen oder anderen Anforderungen eingehalten werden |
5.11 Prüfung (Prüfbericht) |
Bewerte die Konformität mit den gesetzlichen oder anderen Bestimmungen bezüglich Energie, während der jährlichen Systemprüfung. |
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4.1.4 Die Überwachungsgeräte werden regelmäßig gewartet und kalibriert. |
5.8 Überwachung und Messung (Eichungsplan) |
Inkludiere im bestehenden Eichungsplan die Energiemess und Aufzeichnungsgeräte. |
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4.2 Abweichungen, Korrektur- und Vorbeugemassnahmen |
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4.2.1 Die Verantwortlichkeiten für die Identifizierung sowie den Umgang mit den Abweichungen und das Setzen von Korrektur- & Vorbeugungsmaßnahmen beim Energieverbrauch sind festgelegt. |
5.9 Korrekturtätigkeiten und -maßnahmen (das Verfahren im Fall des Eintritts einer Non- Konformität) 5.11 Prüfung (Bewertung von der obersten Leitung) |
Stelle sicher, dass die allgemeinen Abläufe für Energieaspekte anwendbar sind. Ordne die Verantwortlichkeiten zu. Beziehe das Verfahren zur Durchführung von Vorbeugungsmaßnahmen bezüglich Energiemanagement in das bestehende Verfahren ein. |
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4.2.2 Die Umsetzung, Korrektheit und Wirksamkeit von Maßnahmen werden regelmäßig überprüft. |
5.9 Korrekturtätigkeiten und -maßnahmen (das Verfahren im Fall des Eintritts einer Non- Konformität) 5.11 Prüfung (Prüfbericht) |
Passe das bestehende Verfahren zur Korrektur von Nonkonformitäten für die energiebezogenen Maßnahmen an. Führe die Effizienzbewertung von Korrektur- & Vorbeugungsmaßnahmen in Bezug auf das Energiemanagement im Rahmen der jährlichen Prüfung durch. |
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4.3 Aufzeichnungen |
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4.3.1 Aufzeichnungen des Energiemanagementsystems sind identifiziert, beschrieben und aufbewahrt. |
5.12.2 Aufzeichnung und Management (Abläufe für Aufzeichnungen)
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Stelle sicher, dass der allgemeine Ablauf für die Energieaspekte anwendbar ist. Wenn nötig, verfasse einen Index von energiebezogenen Aufzeichnungen. |
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4.3.2 Die Aufzeichnungen sind lesbar und identifizierbar und können direkt den relevanten Tätigkeiten, Produkten und Serviceleistungen zugeordnet werden. |
5.12.2 Registrierung und Lenkung (das Verfahren zur Lenkung von Registrierung)
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Stelle sicher, dass der allgemeine Ablauf für die Energieaspekte anwendbar ist. Wenn nötig, verfasse einen Index von energiebezogenen Aufzeichnungen. |
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4.4 Energiemanagementaudit |
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4.4.1 Regelmäßig, aber zumindest einmal pro Jahr, sollten interne Audits hinsichtlich der in dieser Spezifikation angeführten Energieaspekte durchgeführt werden um das Funktionieren des Systems zu überprüfen. |
5.11 Prüfung (Auditbericht)
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Stelle sicher, dass der allgemeine Ablauf für die Energieaspekte anwendbar ist. Definiere den Ablauf für das Energiemanagement- Audit. Modifiziere das Audit- Programm, sodass der Terminplan die Energieaspekte umfasst. |
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4.4.2 Die Audit- Ergebnisse werden dem Management berichtet. |
5.11 Prüfung (Audit dient als Input für das jährliche Prüfverfahren)
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Inkludiere die Audit- Ergebnisse bezüglich Energiemanagement als Input für das Prüfverfahren. |
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5 Managementbeteiligung |
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5.1 Bewertung |
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5.1.1 Das Energiemanagementsystem oder die Energieaspekte im Rahmen eines anderen Managementsystems werden periodisch, aber zumindest einmal pro Jahr vom Management hinsichtlich Eignung, Verbesserung, Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft. |
5.11 Prüfung (Prüfverfahren) 5.11 Prüfung (Bewertung der Prüfung von der obersten Leitung) |
Erkläre das Prüfverfahren als anwendbar für das Energiemanagementsystem. Beziehe die Bewertung der obersten Leitung in das EMS ein. |